Anrechnung (ECTS)
Unsere Hochschul-Zertifikatskurse sind mit jeweils 6 Credits pro Kurs, gemäß European Credit Transfer System (ECTS) und nach Europäischem Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR) auf Level 6-7 (Bachelor/Master), gemeinsam mit unseren Hochschulpartnern konzipiert. Deshalb können Sie das Zertifikat Ihres erfolgreich abgeschlossenen Hochschul-Zertifikatskurses sowohl national wie international gleichermaßen als aussagekräftigen Leistungsnachweis nutzen. Die Anrechnung Ihrer Leistungen auf ein Hochschulstudium ist bei vorliegender Äquivalenz grundsätzlich möglich.
Grundlage für die Anrechnung von Leistungen auf Studiengänge an Hochschulen ist die Studien- bzw. Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule/Fakultät. Die Entscheidung über die Anrechnung (bzw. Art und Umfang der Anrechnung) fällt der zuständige Prüfungsausschuss auf Antrag.
Bei der Äquivalenzprüfung und Anrechnung von Kursen auf Module von Studiengängen kommt es auf drei Faktoren an:
- Das Niveau
- Um das Niveau bestimmen zu können (z.B. Bachelor- oder Masterniveau), gibt es den Europäischen bzw. Deutschen Qualifikationsrahmen (EQR bzw. DQR: Ebene 6 ist Bachelorniveau, Ebene 7 ist Masterniveau).
- Der Umfang (Workload)
- Der Umfang gibt an, wie viel Arbeitsaufwand für ein Modul durchschnittlich notwendig ist. Der Workload wird in Stunden angegeben, wobei sich in weiten Teilen durchgesetzt hat, dass für 25-30 Stunden durchschnittlicher Arbeitsaufwand ein Kreditpunkt (Hochschul-Credits gemäß ECTS) vergeben wird.
- Der Inhalt
- Inhalte müssen, um anrechenbar sein zu können, in weiten Teilen gleich sein. So kann beispielsweise das Modul Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre des Ökonomen Pass (Univ.) auf diverse Module Grundlagen der Betriebswirtschaft bei Hochschulen angerechnet werden.
Wenn bei einer Äquivalenzprüfung festgestellt wird, dass mindestens ca. 70 % Übereinstimmung (bei allen drei Faktoren) besteht, sollte eine Anrechnung grundsätzlich möglich sein. Wird die Anrechnung durch die Hochschule bzw. den Prüfungsausschuss abgelehnt, ist dies nachvollziehbar und begründet durch die Hochschule/den Prüfungsausschuss zu erklären.
Unsere Hochschul-Zertifikatskurse wurden gemeinsam mit Professoren/Doktoranden von Universitäten und Fachhochschulen entwickelt. Dadurch sind das Niveau und der Umfang der Kurse i.d.R. sichergestellt. Für eine erleichterte inhaltliche Äquivalenzprüfung erhalten alle Absolventen unserer Hochschul-Zertifikatskurse zusätzlich zu den weltweit überprüfbaren Zertifikaten jeweils auch ein „Certificate Supplement“ in deutscher und englischer Sprache. In diesen werden detailliert auch die Inhalte des jeweiligen Kurses dargestellt. Zusammen mit unseren Modulbeschreibungen sollte eine Anrechnung auf äquivalente Module von Studiengängen an Universitäten und Hochschulen daher reibungslos möglich sein.
Weiterführende Informationen
- Anwendung der Lissabon-Konvention – Akkreditierungsrat – 06.10.2016
- Anrechnung außerhochschulischer Kenntnisse und Fähigkeiten – Akkreditierungsrat – 19.12.2014
- Informationen zum Auslandsstudium und Anerkennung
- Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium – 2008
- Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium – 2002